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Das kleine Jägerrecht
- Apr, 20, 2016
- admin
- Rehwild Rezepte, Rotwild Rezepte, Rund ums Thema WILD
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Wird ein Tier geschlachtet oder ein Wildtier auf der Jagd erlegt, so müssen die Innereien aus dem Tierkörper entfernt werden. Der Jäger nennt das Ausnehmen „aufbrechen“ und die Innereien sind der sog. „Aufbruch“.
Das kleine Jägerrecht ist ein Bestandteil des jagdlichen Brauchtums und bezeichnet den Anspruch des Erlegers auf die eßbaren Teile des Aufbruchs. Noch heute hat der, der das Wild aufgebrochen hat, Anspruch auf Herz, Leber, Nieren, Lunge und Zunge.
Ein leckeres Beispiel für ein Rezept mit einer Hirschleber hat jagderleben.de veröffentlicht:
Die Deutsche Jagdzeitung hat zu diesem Thema auch tolle Videos erstellt:
POST_TAGGED_WITHInnereien
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